Aufgabenstellung
Gegenstand und Planung
Leitbild und Grundzüge
Inhalte des RegFNP
Maßstab
Planungsträger
Aufgabenstellung
Für das Gebiet des Planungsverbandes wird ein "Regionaler Flächennutzungsplan" (RegFNP) aufgestellt. Das Planungsgebiet umfasst die 75 Städte und Gemeinden des Planungsverbandes mit einer Fläche von rund 2.500 Quadratkilometer mit mehr als zwei Millionen Einwohnern und einer Million Beschäftigten. Der Regionale Flächennutzungsplan wird vom Planungsverband gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als obere Landesplanungsbehörde erstellt und von den Gremien der beiden Häusern, der Verbandskammer und der Regionalversammlung beschlossen werden.

Region Frankfurt/Rhein-Main, Regierungsbezirk Darmstadt und Gebiet des Planungsverbandes
Dieses neue Instrument der räumlichen Planung wird den bisherigen Regionalplan Südhessen und den Flächennutzungsplan des ehemaligen Umlandverbandes Frankfurt sowie der Kommunen des erweiterten Verbandsgebietes zusammenfassen und ersetzen. Künftig wird es für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main also nur einen einzigen übergeordneten Plan geben, der die räumliche Entwicklung bis zum Jahr 2020 beschreibt. Der Plan dient der Vorbereitung anderer Planungen: der RegFNP ist eine verbindliche Vorgabe für die Bebauungsplanung der Städte und Gemeinden und andere Fachplanungen. Der RegFNP wird aber keine unmittelbar rechtlichen Auswirkungen auf die Genehmigung von privaten Bauvorhaben haben und bleibt insofern für Bürgerinnen und Bürger unverbindlich. Grundlagen für den RegFNP sind gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes (wie das Bundesbaugesetz) sowie des Landes Hessen (wie das Hessische Landesplanungsgesetz).

System räumlicher Planung in Deutschland
Gegenstand und Planung
Der Regionale Flächennutzungsplan wird unter anderem den Bestand und Zuwachs von Siedlungsflächen, von Grün- und Freiflächen sowie von Verkehrsanlagen darstellen. Der RegFNP wird darüber hinaus die Standorte für Ver- und Entsorgung und wichtige Einrichtungen der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge für den Ballungsraum bis zum Jahr 2020 beinhalten.

Ausschnitt aus dem Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes
Ausgehend von den gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplänen und dem Regionalplan Südhessen wurden bei der Planerstellung folgende Unterlagen berücksichtigt:
- Entwicklungsvorstellungen der Mitgliedsstädte und -gemeinden im Ballungsraum
- Modellrechnungen zu Bevölkerungs-, Beschäftigten- und Verkehrsentwicklung
- landschaftsplanerische Untersuchungen
- andere Fachplanungen
- Eine Umweltprüfung ist ebenfalls Bestandteil der Planung
Zum Seitenanfang
Leitbild und Grundzüge
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes wurde in einer breiten Diskussion mit mehreren hundert Teilnehmern ein Leitbild für die Region erarbeitet. Es ist eine Empfehlung für die Planung in der Region und liegt, ebenso wie die allgemeinen Grundzüge der Planung, dem RegFNP zu Grunde. Beide können im folgenden eingesehen werden.
Zum Seitenanfang
Inhalte des RegFNP
Der Plan umfasst folgende wesentlichen Planungsinhalte:
Siedlungsstruktur:
Neben Baugebieten werden hier auch Aussagen zu Grünflächen, wie beispielsweise Parks und zum Siedlungsbeschränkungsgebiet gemacht. In der Karte wird unterschieden zwischen bestehenden und geplanten Baugebieten.

Verkehr:
Straßen, Schienenverkehrsstrecken und Flächen für den Luftverkehr sind in der Karte zu erkennen. Zu einigen Straßenplanungen gibt es auch eine Liste auf dem Legendenblatt.

Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung:
Das sind beispielsweise Standorte für Kraftwerke, Kläranlagen, Umspannstationen oder Vorranggebiete für die Windenergienutzung.

Land und Forstwirtschaft:
Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung und Waldflächen werden durch die Darstellung im Bestand gesichert und es werden Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft aufgezeigt.

Natur und Landschaft:
In der Hauptkarte werden ökologisch bedeutsame Flächen ausgewiesen, auf denen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ergriffen werden sollen. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete überlagern die Darstellungen für den Natur- und Landschaftsschutz. Der Entwicklung von Erholungsangeboten dienen unter anderem der Regionalparkkorridor und der Regionale Grünzug.

Rohstoffsicherung:
Vorhandene und neu geplante Abbauflächen für Rohstoffe (Kies, Sand, etc.) sind dargestellt.

Zum Seitenanfang
Maßstab
Der Regionale Flächennutzungslan ist im Maßstab 1:50.000 digital erstellt. In der Regel werden Flächennutzungspläne (FNP) und Landschaftspläne (LP) im Maßstab 1:10.000 und Regionalpläne im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Die folgende Animation mit dem Hauptbahnhof Frankfurt als Zentrum, veranschaulicht die unterschiedlichen Maßstäbe der Pläne.

Zum Seitenanfang
Planungsträger
Der Regionale Flächennutzungsplan wird von den beiden Planungsträgern Verbandskammer und Regionalversammlung Südhessen aufgestellt und in beiden Gremien gemeinsam beschlossen.
Verbandskammer des Planungsverbandes
Die Verbandskammer als das Entscheidungsgremium des Planungsverbandes beschließt zusammen mit der Regionalversammlung Südhessen den Regionalen Flächennutzungsplan. Sie setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedskommunen zusammen, der je nach Größe seiner Stadt mehrere Stimmen haben kann. Insgesamt besitzen die 75 Mitgliedskommunen 96 Stimmen. Für ausführliche Informationen zur Verbandskammer klicken Sie hier.
Regionalversammlung Südhessen
Die Regionalversammlung betreut den Regierungsbezirk Darmstadt. Dieser umfasst die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte: Hochtaunuskreis, Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Offenbach, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Darmstadt, Stadt Offenbach, Stadt Frankfurt, Stadt Wiesbaden, Wetteraukreis

Regierungsbezirk Darmstadt
Die Regionalversammlung Südhessen hat 99 Mitglieder. Sie werden von den Vertretungskörperschaften der Landkreise, der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern und auch des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gewählt. Ihre Zusammensetzung ist im Hessischen Landesplanungsgesetz (§22 HLPG, §23 HLPG) geregelt. Die Regionalversammlung beschließt insbesondere über die Aufstellung, Änderung, Anhörung und Offenlegung des Regionalplans Südhessen und des regionalplanerischen Beitrags zum Regionalen Flächennutzungsplan. Für ausführliche Informationen zur Regionalversammlung Südhessen klicken Sie hier.
Zusammenarbeit der Geschäftsstellen
 |
 |
Geschäftsstelle der Verbandskammer ist der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein Main und Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde. Beide haben den Auftrag, den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) aufzustellen. Dieser enthält Inhalte aus dem Flächennutzungsplan und dem Regionalplan. Das bedeutet, bislang getrennte Aufstellungsverfahren für Regionalplan und Flächennutzungsplan mussten zu einem Verfahren zusammengeführt werden.
Die Zusammenarbeit beider Planungsinstitutionen wird in monatlichen Sitzungsrunden koordiniert. Mitarbeiter aus beiden Häusern behandeln fachliche und verfahrenstechnische Fragen zum RegFNP, koordinieren alle mit dem Aufstellungsverfahren zusammenhängende Arbeitsschritte und wachen über die Einhaltung rechtlicher und terminlicher Vorgaben. Zur Abstimmung der Verfahrensabläufe erfolgt eine ständige Rückkopplung mit der obersten Landesplanungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Zum Seitenanfang