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A
Abwägung
Verfahren, mit dem die von der Planung berührten unterschiedlichen und im Konflikt stehenden öffentlichen und privaten Interessen (Belange) aufgezeigt, bewertet und zur Entscheidung gebracht werden. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden haben während des Verfahrens mehrfach die Gelegenheit, ihre Interessen vorzutragen.
Abwägungsgebot
Gesetzliche Verpflichtung an diejenigen, die Pläne erstellen, dabei die „öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen“.
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Änderungsverfahren
Verfahren zur Anpassung eines Plans an neue Gegebenheiten nach dessen Genehmigung. Dabei werden nur einzelne Stellen oder Inhalte des Plans geändert.
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anthropogen
durch den Menschen beeinflusst oder verursacht
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Arboretum
Pflanzung verschiedener Bäume zu Studien- und Anschauungszwecken
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Archivböden
Böden, die erdgeschichtliche Entwicklungsphasen bezeugen
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Aufstellungsverfahren
Alle Arbeitsschritte vom Aufstellungsbeschluss bis zur Veröffentlichung des fertigen Plans. Wichtiger Bestandteil sind die mehrfachen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit und die Behörden. (Abbildung des Ablaufs für das RegFNP- Aufstellungsverfahren siehe hier.)
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Ausgleichsflächen
Eingriffe in Natur und Landschaft sind vorrangig auszugleichen. Meist kann dies nur auf einer anderen Fläche (Ausgleichsfläche), z.B. im Biotopverbund durch Aufwertung einer intensiven Wiese zu einer Streuobstwiese geschehen
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Außenbereich
Der Teil eines Gemeindegebietes, der außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen oder außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Diese Flächen sollten möglichst unbebaut bleiben. Deshalb sind hier nur solche Bauvorhaben zulässig, die ihrem Charakter nach in den Außenbereich gehören wie beispielsweise Gebäude für die Landwirtschaft.
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B
Ballungsraumgesetz
„Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“ vom Dezember 2000, in Kraft getreten im April 2001. Es regelt die Abgrenzung des Ballungsraumes, die gemeinsamen Aufgaben im Ballungsraum und die Einrichtung eines „Rat der Regionen“. (genauer Wortlaut siehe hier).
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Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die wichtigste gesetzliche Grundlage der Stadtplanung. Es enthält unter anderem Vorschriften zur Bauleitplanung, Entschädigung, Bodenordnung (insbesondere der Umlegung), Enteignung und Erschließung sowie zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und zur Wertermittlung. (genauer Wortlaut siehe hier).
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Bauleitplanung
Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung durch Regelungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Zu den Bauleitplänen gehören der Flächenutzungsplan und die Bebauungspläne
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Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die Baunutzungsverordnung bestimmt die Art, das Maß, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
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Bebauungsplan (B-Plan)
Rechtsverbindliche Festsetzung was in welcher Form in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf. Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung und dessen Regelungen sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich. Neben der Nutzungsart (z. B. "Gewerbegebiet" oder "Mischgebiet") werden das Maß der Nutzung (über Grund- und Geschoßflächenzahlen) sowie parzellenscharfe Baugrenzen festgelegt. Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung, dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung.
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Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – Fachplanungsträger
Verwaltungen, die mit Außenwirkung öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Im Zusammenhang mit Planung sind dies vor allem Fachplanungsträger, also Verwaltungen, die für einen bestimmten Sektor (Straßen, Denkmalpflege, Forst, Schifffahrt etc.) verantwortlich sind.
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Behördenbeteiligung
Aufforderung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan: das erste Mal zur frühzeitigen Beteiligung und das zweite Mal zur Offenlage. Die Behördenbeteiligung findet jeweils parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
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bike+business
Seit 2003 wichtiges Projekt des Planungsverbandes zur regionalen Radverkehrsförderung. Partner: ADFC Hessen. Ziel: Steigerung der Fahrradnutzung im Berufsverkehr der Region Frankfurt/Rhein-Main.
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Bike-and-Ride
Bike-and-Ride steht für die Kombination von öffentlichem Verkehr und Fahrrad. Das Fahrrad soll dabei als Zubringer zum öffentlichen Verkehr dienen.
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Bioindikator
sind Organismen oder -gemeinschaften, die wahrnehmbar auf Umweltbelastungen reagieren oder aufgrund ihrer Eigenschaften typisch für Standorte mit besonderen Bedingungen sind
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Biotop
natürlicher Lebensraum einer darauf abgestimmten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren
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Biotopverbund
Verbindung zwischen Lebensräumen, die eine Vernetzung zwischen Organismen ermöglicht
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Brache
ist eine aus dem landwirtschaftlichen Prozess ausgegliederte Fläche
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D
Deposition
bei der trockenen Deposition werden Feststoffe wie z.B. Ruß, schwermetallhaltiger Staub oder Aerosole auf Blätter und Boden abgelagert. Auch die direkte Aufnahme von gasförmigen Schadstoffen durch Pflanzen zählt zur trockenen Deposition. Die nasse Deposition umfasst die in Regen, Schnee oder Nebel gelösten Schadstoffe
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E
Einzelhandelszentrum/ Einzelhandelsagglomeration
Ein Fachmarktzentrum bzw. eine Fachmarktagglomeration ist eine Ansammlung von Einzelhandels- und einzelhandelsnahen Dienstleistungsbetrieben unterschiedlicher Branchen und Größen, deren „harter Kern“ aus Fachmärkten besteht. Charakteristische Merkmale sind verkehrsgünstige Stadtrandlagen mit guter Erreichbarkeit auch für das entferntere Umland, in der Regel ebenerdige Nutzflächen und ebenerdig angeordnete Parkplätze sowie eine schlichte Funktionalität in der Optik, preiswerte Bauweise und günstige Mieten.
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Emissionen
alles was Kraftwerke, Industrie, Gewerbe, Altlasten, Verkehr und Haushaltungen aussenden an Feststoffen (Staub), Flüssigkeiten und Gasen (auch Gerüche) sowie Lärm, Erschütterungen, Licht oder Strahlung. Es gibt auch natürliche Emissionen, z.B. aus Vulkanen, Tieren und Pflanzen
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Extensivierung
Umstellung eines landwirtschaflichen Betriebes auf eine umweltfreundlichere Betriebsart
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F
Fachplanung
Die Fachplanung ist eine spezialisierte Planung, wie zum Beispiel die Verkehrsplanung oder Abfallwirtschaftsplanung.
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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die flächenbezogenen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde in den Grundzügen dar. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).Für den Bürger ist der Flächennutzungsplan nicht verbindlich und aus ihm kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
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Flächenrecycling
ist die Reaktivierung meist innerstädtisch brach gefallener Flächen mit einer sinnvollen Folgenutzung
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Flechtenkartierung
Vorgehen zur Beurteilung der Luftgüte durch Kartierung der Verbreitung und Vitalität bestimmmter Flechtenarten, deren Reaktion auf bestimmte Luftverunreinigungen bekannt ist
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Flurabstand
Abstand zwischen Geländeoberkante und Grundwasseroberfläche (auch Grundwasserflurabstand)
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formelle Planungen
Planungen, für die es gesetzliche Vorgaben zum Beispiel zum Ablauf und Umfang des Verfahrens, zur Finanzierung oder zum Vollzug der Planung gibt, beispielsweise Straßenplanungen nach dem Hessischen Straßengesetz. (zur Abgrenzung siehe informelle Planungen)
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frühzeitige Beteiligung
Nach Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz und Landesplanungsgesetz ist den Behörden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich frühzeitig zur Planung zu äußern. Die Planungsträger sind angehalten, die Planung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vorzustellen und zu erläutern.
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G
Gebietskörperschaft
Organisationseinheit, die ihr zugewiesene Aufgaben für ein Gebiet hoheitlich wahrnimmt. Kommunen, aber auch Landkreise, Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland sind Gebietskörperschaften
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Gegenstromprinzip
Prinzip, nach dem untergeordnete Planungsebene die Vorgaben der übergeordneten berücksichtigen müssen. Umgekehrt muss die übergeordnete Ebene die untergeordnete bei Ihren Planungsüberlegungen beteiligen.
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Gemeinbedarf/ Gemeinbedarfsfläche
Flächen für Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Im Regionalen Flächennutzungsplan wird unterschieden zwischen Gemeinbedarfsflächen für Sicherheit und Ordnung, Kultur, weiterführenden Schulen und Krankenhäuser
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Gemischte Bauflächen
Mischung von Wohn- und Gewerbebebauung auf zusammenhängenden Flächen
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Generalverkehrsplan (GVP)
In diesem Fachplan sind sämtliche Maßnahmen für alle Verkehrsarten und Verkehrsmittel in einer integrierten Gesamtbetrachtung enthalten. Die Wirkungen der Maßnahmen werden mittels verkehrsplanerischer Methoden, Modelle und Verfahren analysiert. Diese Erkenntnisse bilden somit eine wesentliche Grundlage für die Abwägung mit anderen Belangen im Rahmen der Bauleitplanung (z. B. Siedlung, Landschaft, Wirtschaft).
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Geographisches Informationssystem (GIS)
Ein GIS ist ein rechnergestütztes Informationssystem, mit dem raumbezogene Daten digital erfasst, gespeichert, analysiert und grafisch präsentiert werden können.
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geomorphologisch
die äußere Gestalt der Erde und deren Veränderungen betreffend
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Geotop
erdgeschichtliche Bildungen, die von ihrer Umgebung klar unterscheidbar sind (z.B. Felsklippen, Sanddünen)
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Gewerbliche Baufläche
Auf diesen Flächen sind Gewerbegebiete mit Betrieben, die die Umwelt nicht „erheblich“ belasten, zulässig. Daneben sind
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten gestattet.
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Großflächiger Einzelhandel
Großflächiger Einzelhandel unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Festlegungen der Regional- und Landesplanung. Ob ein Einzelhandelsbetrieb großflächig ist, hängt von Art, Lage und Umfang des Projekts und seinen Auswirkungen ab. Ab einer Geschossfläche von 1.200 m² (dem entspricht eine Verkaufsfläche von 800 m²) wird in der Regel davon ausgegangen, dass ein Einzelhandelsbetrieb als großflächig einzuschätzen ist.
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Grundzentrum (Unter-/Kleinzentrum)
Grundzentren, untergliedert in Unter- und Kleinzentrum, sind Orte zur Deckung der Grundversorgung der Bevölkerung. Dazu zählen beispielsweise folgende Einrichtungen: Gemeindeverwaltungen, Post, Kirchen, Grund- und Hauptschulen, Banken, usw.) Die Bestimmung der Unterzentren und der ergänzenden Kleinzentren ist Aufgabe der Regionalplanung. Im Bereich des Planungsverbandes sind zum Beispiel Egelsbach, Großkrotzenburg und Nauheim als Unterzentren und Eppstein, Glashütten und Rockenberg als Kleinzentren ausgewiesen.
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H
Hintergrundbelastung
a) im Boden: regionale Grundbelastung aus vorhandenen und zerstreut eingetragenen Stoffen; ohne erhöhte Belastungen wie beispielweise Altlasten, Industrie und Straßen
b) in der Luft: regionale Schadstoffbelastung der Luft ohne erhöhte Belastungen wie Industrie und Verkehr
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I
Immission
ist der Eintrag von Emissionen (siehe dort) an einem bestimmten Ort
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Individualverkehr (IV)
Hierzu zählen der nichtmotorisierte (Fußgänger, Radfahrer) und motorisierte Individualverkehr (Lkw, Pkw, Motorrad).
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Informelle Planung
Für informelle Planungen gibt es im Gegensatz zu formellen Planungen keine gesetzlichen Vorgaben zu Form, Inhalt und Aufstellungsverfahren gibt. Die Planungsträger sind in der Wahl der Instrumente freier und können deshalb oftmals schneller und gezielter auf die Belange vor Ort reagieren und Lösungen herbeiführen.
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Innenbereich
Der Teil eines Gemeindegebietes, der innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Für diese Gebiete gibt es auch keinen Bebauungsplan. Hier sind neue Bauvorhaben zulässig, die in Nutzung und Größe den vorhandenen Gebäuden entsprechen.
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integrierte Lage
Gebiet mit guter infrastruktureller Erschließung, liegt meist innerörtlich
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K
Kleinzentrum
dient der Deckung der Grundversorgung der Bevölkerung im Nahbereich (z.B. Grundschule, Kindergarten, Allgemeinarzt, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf). Kleinzentren sind zentrale Orte der untersten Stufe und werden im Regionalplan festgelegt.
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Konversion
Unter Konversion wird allgemein die Umwandlung bzw. Umnutzung von z.B. Militär-, Industrie-, Bahn- und weiteren Brachflächen bezeichnet.
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Kulturlandschaft
Landschaft, die von menschlicher Tätigkeit (Landwirtschaft, Gebäude, Straßen etc.) überprägt ist. In Deutschland ist nahezu 100 % der Landschaft Kulturlandschaft. Gegenteil: Naturlandschaft
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L
Landesentwicklungsplan
Zusammenfassung der Entwicklungsvorstellungen für das jeweilige Bundesland in einem Plan, der in der Regel durch den jeweiligen Landtag verabschiedet wird. Der Plan enthält zum Beispiel Verkehrsachsen, Standort für Flughafen und legt die wichtigsten Versorgungsorte fest.
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Landschaftskultur
die der Landschaftsgestaltung zugrunde liegenden Prinzipien, die nachhaltige Entwicklung u. Kreislaufwirtschaft berücksichtigen u. bei der neuere Elemente zugelassen werden, sofern diese Boden, Wasser u.Luft nicht beeinträchtigen
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Landschaftsplan
stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Bestandteil des Flächennutzungsplans flächendeckend dar
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Landschaftsschutzgebiet (LSG)
ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
a) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes
c) wegen der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
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M
metamorph
Gestein, das durch Veränderungen von Druck und Temperatur umgeformt wurde
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Metropolregion
Eine Metropolregion ist eine stark verdichtete Großstadtregion mit hoher internationaler Bedeutung. Metropolregionen werden als Motoren der sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes betrachtet.
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Mittelzentrum
Orte, die als Mittelzentren (MZ) deklariert werden, weisen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie größere Freizeit- und Sportanlagen auf. Darüber hinaus sind Mittelzentren auch Standorte weiterer Dienstleistungseinrichtungen wie größerer Behörden, Gerichte, Banken und städtebaulich integrierter Einkaufszentren. Im Gebiet des Planungsverbandes sind beispielsweise als Mittelzentren ausgewiesen: Bad Vilbel, Dreieich, Maintal, und Rodgau.
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Modal Split
Aufteilung aller Wege von Personen in einem Raum nach dem jeweiligen benutztem Verkehrsmittel. Der Modal Split ist eine Zielgröße zur Bewertung von Maßnahmen, z. B. im Hinblick auf das Ziel Erhöhung des ÖPNV-Anteils an den Wegen im Berufsverkehr.
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N
Nationaler Radverkehrsplan (NRVP)
Der durch den Bundestag beschlossene Nationale Radverkehrsplan (NRVP) 2002 - 2012 soll die Chancen des Fahrradverkehrs im Rahmen einer integrierten Verkehrspolitik in einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Verkehrssystem gezielt erschließen. Der NRVP richtet sich an alle Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch an die einzelnen Bürger als aktive Verkehrsteilnehmer.
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Naturlandschaft
eine vom Menschen völlig unberührte u. nur von den natürliche Elementen (Erde, Feuer, Luft und Wasser) geprägte Landschaft
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Naturschutzgebiet (NSG)
ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
a) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild wachsender Pflanzen- oder wild lebender Tierarten
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
c) wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
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O
Oberzentrum
Städte, die als Oberzentren (OZ) ausgewiesen sind, sind vor allem Standorte von Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs wie Universitäten, Theater, Sportstadien, großen Banken und Spezialgeschäften sowie Verwaltungen. Im Gebiet des Planungsverbandes sind Frankfurt am Main, Hanau und Offenbach als Oberzentren ausgewiesen.
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Offenlage
Zweiter, gesetzlich vorgeschriebener Beteiligungsschritt, bei dem der zum Entwurf überarbeitete Plan für mindestens vier Wochen für die Öffentlichkeit zugänglich ausgelegt wird. Parallel werden auch die Behörden über die Offenlage informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Der erste Schritt ist die frühzeitige Beteiligung.
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Öffentlicher Verkehr (ÖV), auch ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) bezeichnet die für jedermann zugängliche Beförderung von Personen auf der Straße und der Schiene im Linienverkehr. Hierzu gehören Regional-, S- und Straßenbahnen sowie Busse und z.T. Taxen im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr bis zu 100 km. Ergänzt um den Fernverkehr (über 100 km) spricht man von Öffentlichem Verkehr (ÖV). Die Belange des ÖV sind gemäß BauGB in Bauleitplänen wie bspw. dem RegFNP zu berücksichtigen.
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Ökosystem
Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrem Lebensraum
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P
Parzellenscharf
In einem parzellenscharfen Plan lassen sich einzelne Grundstücke verorten. Der Flächennutzungsplan und der Regionale Flächennutzungsplan sind nicht parzellenscharf.
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Planfeststellungsverfahren
Behördliches Verfahren zur Konkretisierung und Umsetzung der Planung von Großprojekten wie bspw. Bundesfernstraßen, Eisenbahnstrecken, Fernleitungen, Gewässer, Abfallwirtschaftsanlagen und Kraftwerke. Im Verfahren werden wichtige Detailfragen geklärt und mögliche Einwendungen von Betroffenen erörtert. Grundlage bilden entsprechende Fachgesetze.
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R
Raumordnung
Planmäßige Ordnung und Entwicklung größerer Gebietseinheiten (Regionen, Länder) zur bestmöglichen Nutzung des vorhandenen Lebensraums und der Ressourcen.
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Raumordnungsgesetz (ROG)
Im Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Ziele und Grundsätze der Planung für das Gebiet der Bundesrepublik festgeschrieben. Es stellt allgemeine Prinzipien für die angestrebte Entwicklung auf. (Das ROG finden Sie hier.)
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Raumordnungsverfahren (ROV)
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Instrument der Landesplanung. In dem Verfahren wird geprüft, ob ein raumbedeutsames Vorhaben wie beispielsweise die Trassenführung einer Autobahn mit den Zielen und Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes vereinbar ist.
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regenerativ
erneuerbar
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Regionale Grünzüge
Freiflächen, welche aus regionaler Sicht zur Siedlungsgliederung und/oder aus klimatischen Belangen bedeutsam sind
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Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
Zusammenfassung der Planungsebenen Regionalplan und Flächennutzungsplan zu einem gemeinsamen Planwerk. Der Plan macht Aussagen über die Art der Bodennutzung bis zum Jahr 2020 im Ballungsraum. Er wird die Ziele und Grundsätze der Landesplanung konkretisieren und den Rahmen für kommunale Bebauungspläne und Fachplanungen anderer Planungsträger vorgeben. Der RegFNP ist bislang erst- und einmalig in Deutschland.
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Regionaler Grünzug
ist eine Ausweisung im Regionalplan Südhessen, wo der Freiraum als Träger wichtiger Funktionen von Boden, Wasser, Luft, Klima, Wald und Landschaft zu sichern ist
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Regionalplan
Konkretisiert die Ziele der Landesplanung für die jeweiligen Teilräume (Regionen) eines Landes und legt weitere Entwicklungsziele sowie Maßnahmen zu deren Erreichung fest. Der Regionalplan macht Vorgaben für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung und Fachplanungen.
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Regionaltangente West (RTW)
Geplante Schienenverbindung, die im Westen von Frankfurt in einem Halbbogen von Bad Homburg über den Flughafen Frankfurt bis Neu Isenburg geführt werden soll. Ziele: Schaffung eines umsteigefreien Angebotes für die Gemeinden und Frankfurter Stadtteile westlich und südlich der Frankfurter Innenstadt und Entlastung des hochbelasteten innerstädtischen Schienennetzes.
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Regionalversammlung
Politisches Gremium der Planungsregion Südhessen. Die Regionalversammlung beschließt zusammen mit der Verbandskammer den Regionalen Flächennutzungsplan.
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S
Siedlungsachsen
Sieldungskonzentration entlang von Verkehrswegen
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Sondergebiet, Sonderbaufläche
Sondergebiete werden festgelegt für Nutzungen, die sich von den anderen Nutzungen, wie zum Beispiel Gewerbegebieten, unterscheiden. Dazu gehören unter anderem Gebiete für Einkauf oder Gebiete, die der Erholung dienen.
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Stadtlandschaft
der visuelle Eindruck wird überwiegend durch städtische Elemente wie beispielsweise Häuser oder Fabriken, Grünstrukturen auf künstlichen Standorten, sowie durch Grünflächen u. Freizeiteinrichtungen bestimmt
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Stadtregion
Als Stadtregion bezeichnet man eine oder mehrere benachbarte Kernstädte und ihre unmittelbaren Vororte.
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Suburbanisierung
bezeichnet die flächenhafte Ausdehnung städtischer Siedlungsweise bzw. Bevölkerung in das Umland einer Stadt.
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Sukzession
die sich auf einer gegebenen Fläche mit der Zeit einander ablösenden Lebensgemeinschaften von Organismen aufgrund allmählicher oder tiefgreifender Veränderungen der Existenzbedingungen
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T
Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Einrichtungen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Ver- und Entsorgung, aber auch die Post, Verkehrsbetriebe wie die Deutsche Bahn oder öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Sie sind zusammen mit den Behörden an den Planungen zu beteiligen.
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U
Umlandverband
Mehrzweck-Pflichtverband, der von 1975 bis 2001 unter anderem die Flächennutzungsplanung, die Landschaftsplanung, die Generalverkehrsplanung und die Abfallbeseitigung für seine 43 Mitgliedskommunen wahrgenommen hat. Aus dem Umlandverband ist durch Erweiterung um 32 auf 75 Mitgliedskommunen der Planungsverband hervorgegangen.
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Unterzentrum
dient der Deckung des qualifizierten Grundbedarfs der Bevölkerung im Nahbereich. Unterzentren haben zunächst die gleichen Aufgaben und Einrichtungen der Grundversorgung wie Kleinzentren. Sie sollen jedoch besser ausgestattet sein und eine größere Vielfalt an zentralen Einrichtungen der Grundversorgung und an Arbeitsplätzen aufweisen.
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V
Verbandskammer
Gremium aus gewählten Vertretern der Mitgliedskommunen des Planungsverbandes. Die Verbandskammer beschließt zusammen mit der Regionalversammlung den fertigen Regionalen Flächennutzungsplan (weitere Informationen zur Verbandskammer siehe hier).
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verbindlicher Bauleitplan
Der Bebauungsplan.
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Vorbehaltsgebiete
In diesen Gebieten soll bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze der Raumordnung.
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vorbereitender Bauleitplan
Der Flächennutzungsplan.
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Vorfluter
ist ein Gewässer, in das beispielsweise Abwasser, Drainagewasser und ähnliches eingeleitet werden dürfen
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Vorranggebiete
Sie sind für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen in diesen Gebieten sind ausgeschlossen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung.
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Z
Zentraler Ort
Zentrale Orte sind Orte, in denen Verwaltungs-, Dienstleistungs-, Verkehrs-, Kultur-, Bildungs- und Wirtschaftsfunktionen für ein Umland konzentriert sind. Die Kategorisierung orientiert sich an der jeweiligen Ausstattung (Infrastruktur, öffentlichen und privaten Einrichtungen, Dienstleistung, etc.). Mit diesem System soll eine ausgeglichene Versorgung der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden.
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