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Landschaftsplanung

 
 

Landschaftsplanung als Aufgabe des Planungsverbandes

Zu den Aufgaben des Planungsverbands gehört, den Landschaftsplan für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main aufzustellen und zu ändern. Rechtsgrundlage dafür ist das Ballungsraumgesetz.

Der Landschaftsplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er liefert einen umfassenden Überblick über Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft der Region. Außerdem sind darin die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt (Text und Karte).

 

Ziele, Aufgaben, Inhalte der Landschaftsplanung

Naturhaushalt (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft) und Landschaftsbild (Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft) stellen die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen dar und sind wichtige Voraussetzungen für die Erholung in der Landschaft.

Blick auf Kronberg/Ts. und Frankfurt am Main
Blick auf Kronberg und Frankfurt am Main

Durch Nutzungsänderungen und -intensivierungen sind unsere Lebensgrundlagen zunehmend bedroht. Der Mensch wirkt heute nicht mehr nur unmittelbar auf Naturhaushalt und Landschaftsbild ein, wie etwa durch das Sammeln von Pflanzen oder das Betreten sensibler Gebiete. Meistens werden heute die gravierendsten Veränderungen mittels raumbezogener Planungen vorbereitet.

Die Region Frankfurt / Rhein-Main ist eine der führenden europäischen Metropolregionen und damit ein Landschaftsraum mit einer besonders großen Entwicklungsdynamik.

In den vergangenen Jahrzehnten war die Region geprägt durch den stetigen Anstieg der Bevölkerungs- und der Beschäftigtenzahlen. Zunächst konzentrierte sich diese Entwicklung auf die Kernstädte. Seit Anfang der 70er Jahre hat sie sich kontinuierlich in die Vorstädte verschoben.

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Siedlung und Landwirtschaft (Steinbach/Ts.)
Siedlung und Landwirtschaft in Steinbach am Taunus

Die freie Landschaft der Region ist zugunsten von Wohn- und Gewerbegebieten sowie von Straßen und Bahnstrecken geschrumpft.

Naturschutz findet nach geltendem Recht auf 100 Prozent der Fläche statt. Die Ansprüche des Naturschutzes sind stark differenziert: Sie reichen vom Totalflächenschutz über Gebiete mit bestimmten Vorrangfunktionen für den Naturschutz bis zu "naturschutzfreundlichen“ Begleitmaßnahmen der Landnutzung. Auch in der Stadt oder bei intensiver Land- und Bodennutzung ist Naturschutz und Landschaftspflege notwendig und möglich.

Die Landschaftsplanung liefert hierzu die grundlegenden Informationen und Zielaussagen. Sie ermöglicht die Steuerung umweltrelevanter Vorhaben (Schutz des Naturhaushalts) und soll die Freiräume für die Erholung und den Arten- und Biotopschutz erhalten und verbessern.

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